CAPITAL & BUSINESS
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Kollektive Vermögensverwaltung

Der Begriff der kollektiven Vermögensverwaltung umfasst gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement sowie unter anderem administrative Tätigkeiten. Sowohl für Investmentgesellschaften, offene und geschlossene Fondsgesellschaften, Asset Manager und jede weitere Organisation, welche mit dem Verwalten von Vermögen beauftragt ist, entstehen damit zahlreiche Aufgaben.

So ergeben sich auch im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung sowie im Capital Management vielseitige Aufgaben und Anforderungen, welche personelle Kapazitäten beanspruchen und dauerhaft binden. Das Kreditwesengesetz (KWG) definiert die Finanzportfolioverwaltung als die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (BaFin, Juli 2018).

Folgende Unterstützung können wir uns bei aktueller Kapazität vorstellen:

  • Koordination von Steuerberatern, Banken, Wirtschaftsprüfern, etc.
  • Koordination von Jahresabschlüssen für Fondsgesellschaften
  • Investmentkalkulation, Capital Calls, Ausschüttungen, etc.
  • Gestaltung und Erstellung von Prozessabläufen
  • Controlling und Prozessoptimierungen
  • Operatives Asset-Management
  • Budget- u. Liquiditätsplanung
  • Cash Management
  • Reporting


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